Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, städtebauliche Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB
Gemeinsam mit den Fachkolleginnen und -kollegen und der Verwaltung arbeiten wir Bauleitpläne im Sinne der gesetzlichen Anforderungen aus, um eine rechtssichere verbindliche Bauleitplanung und damit verlässliche Grundlagen für große Investitionen zu schaffen.
Neben der Ausarbeitung des Bebauungsplans in Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung übernehmen wir wesentliche Teile der Verfahrensdurchführung. Dazu gehört die Vorbereitung, Moderation und Auswertung der behördeninternen Abstimmungsprozesse, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren einschließlich der Vorbereitung von Bekanntmachungen und Veröffentlichungen und
die Auswertung von Stellungnahmen der Fachbehörden und öffentlichen Dienststellen und Anregungen der Bürger, die Formulierung der Abwägungs- und Beschlussvorschläge sowie die Antwortschreiben an die Bürger, die sich zur Planung im Verfahren geäußert haben.
Die Übertragung von Bebauungsentwürfen in das Vokabular des Planungsrechts bedarf der Bestimmtheit bei der planerischen Festsetzung und einer präzisen städtebaulichen Herleitung in der Begründung und gehört daher zu unseren Kernkompetenzen.
Im Umgang mit komplexen Interessenskonflikten und den häufig unbestimmten Rechtsbegriffen des öffentlichen Bauplanungsrechts sind unsere Mitarbeiter intensiv geschult. Wir berücksichtigen die aktuelle Verwaltungsrechtsprechung und behalten auch bauordnungsrechtliche Aspekte jederzeit im Blick.