Fachmarkt Husum
Husum
Im Gewerbegebiet Husum Ost sind diverse Einzelhandelsnutzungen vorhanden. Das Gebiet ist teilweise von Bebauungsplänen überdeckt, teilweise gilt § 34 BauGB.
Die Stadt Husum hat ein Einzelhandelsgutachten erarbeiten lassen Das Gutachten wurde durch das Stadtverordnetenkollegium beschlossen. Es enthält die Empfehlung, zur Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs in Husum und zum Schutz der Nahversorgungsbereiche in den Stadtteilzentren die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebiet Husum Ost planungsrechtlich zu steuern. Dies beinhaltet insbesondere eine eindeutige Aufgabenteilung zwischen dem Stadtkern, den Versorgungszentren in den Stadtteilen und dem Einzelhandelsstandort Gewerbegebiet Husum Ost. Die Stadt Husum beabsichtigt, die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen, indem verbindliche Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebiet Husum Ost getroffen werden. Die bestehenden Betriebe – auch großflächige Betriebe, die zentrenrelevante Sortimente anbieten – sollen gesichert werden. Gleichzeitig soll im Sinne einer vorsorgenden Planung vermieden werden, dass sich neue Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten ansiedeln. Der Bebauungsplan Husum 75 dient der Sicherung der bestehenden, bereits verfestigten großflächigen Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebiet Husum Nord. Iden bestehenden Betrieben wird gleichzeitig ein verlässlicher Rahmen für ihre zukünftige Entwicklung geschaffen.
Projektinfos
Projektart: | vorhabenbezogener Bebauungsplan |
Ort: | Husum |
Nutzungsart: | Sondergebiet, großflächiger Einzelhandel |
Fläche: | ca. 5,1 ha |
Projektzeitraum: | Ende 2009 bis Mitte 2010 |
Projektbearbeitung: | Jo Claussen-Seggelke, Christian Pogoda |
Auftraggeber: | Stadt Husum |
Bes. Themen: | Überplanung bestehender Betriebe und Nutzungen |