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Windpark Twedt

Twedt

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 „Alttolkschuby“ aus dem Jahre. Dieser setzt überbaubare Flächen fest, in denen Standorte für Windenergieanlagen (WEA) zulässig sind. Zulässig sind insgesamt 19 Standorte, für die WEA gilt eine maximale Nabenhöhe von 60 m.

Die Anlagen wurden errichtet und sind in Betrieb. Überlagernd gilt für das gesamte Plangebiet die Festsetzung als Fläche für die Landwirtschaft. Seitens der Eigentümer von WEA innerhalb des Plangebiets bestand die Absicht, die bestehenden Anlagen durch eine deutlich geringere Anzahl neuer Anlagen zu ersetzen. Die Zahl der Anlagenstandorte im bzw. in unmittelbarer Nähe des Plangebiets soll von 14 auf sieben reduziert werden. Die geplanten neuen Anlagen sind deutlich leistungsfähiger, jedoch gleichzeitig höher. Die Nabenhöhe beträgt ungefähr 93 m, insgesamt sind die Anlagen jeweils etwa 150 m hoch. Da das bestehende Planrecht diese neuen Anlagen nicht zulässt, wurde der Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Twedt“ aufgestellt werden. Dieser Bebauungsplan soll insbesondere die Standorte der sieben neu geplanten Anlagen festsetzen. Insgesamt soll eine Bauhöhe von ungefähr 150 m ermöglicht werden.

Der Geltungsbereich war in der Teilfortschreibung des Regionalplans V von 2012 als Eignungsgebiet für Windenergie ausgewiesen. Die regionalplanerisch ausgewiesenen Eignungsgebiete für Windenergie in den Regionalplänen I-III wurden durch das OVG Schleswig mit Urteil vom 20.01.2015 für unwirksam erklärt. Als Konsequenz hatte die Landesregierung am 22.05.2015 in § 18a des Landesplanungsgesetzes festgelegt, dass die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen im gesamten Landesgebiet bis zum 05.06.2017 vorläufig unzulässig ist. Damit bestand zu dem damaligen Zeitpunkt für die Errichtung von WEA keine raumordnerische bzw. genehmigungsrechtliche Grundlage.

Am 23.06.2015 gab die Landesregierung einen Runderlass heraus, in dem sachliche Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein und die Teilaufstellung von Regionalplänen zum Sachthema Windenergie angekündigt wird. Dieser Runderlass trifft auch Aussagen dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme von dem Errichtungsverbot für WEA-Anlagen zugelassen werden kann und er enthält vorläufige Kriterien für die zukünftige Standortwahl von WEA-Anlagen. Es wird unterschieden in harte Tabukriterien, weiche Tabukriterien und Kriterien, die einem weiteren Abwägungsprozess unterliegen.

Die Möglichkeit einer Ausnahme besteht u.a. dann, wenn keine harten oder weichen Tabukriterien für WEA-Anlagen verletzt werden. Deshalb wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens anhand dieser Kriterien das gesamte Gebiet der Gemeinde Twedt untersucht, um Flächen zu identifizieren, die sich als Standort für WEA-Anlagen eignen. Damit wurde eine belastbare Abwägungsgrundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan geschaffen.

Schließlich wurde auf diese Grundlage ein entsprechender Ausnahmeantrag für die neu zu errichtenden Anlagen gestellt und genehmigt. Die Repowering-Maßnahme ist derzeit in Bau.

 

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Projektinfos

Projektart: vorhabenbezogener Bebauungsplan
Ort: Gemeinde Twedt, Kreis Schleswig-Flensburg
Nutzungsart:  Flächen für die Landwirtschaft - Windkraft
Fläche: 218,5 ha
Projektzeitraum:  2015-2017
Projektbearbeitung:  Torben Sell, Jo Claussen-Seggelke
Projektpartner:  Landschaft und Plan, Biologen im Arbeitsverbund
Bes. Themen:  Landwirtschaft, Biogas, Schallschutz, Schattenwurf


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